Impressum

Anschrift

Schloss Wahlsdorf

Wahlsdorf 35

15936 Dahme/Mark

(ehemals Schulstr. 2, 14913 Wahlsdorf)

Telefon: 03372 398 23 00  bzw. +49 3372 398 23 00

Fax: 03372 398 23 00   bzw.  +49 3372 398 23 01

 

Betreiber

Schloss Wahlsdorf Betriebs GmbH

Moltkestr. 42

12203 Berlin

Telefon: 030 / 243 596 99    bzw.  +49 30 24359699

Fax: 030 / 243 596 88    bzw.  +49 30 24359688

Email: info(at)schloss-wahlsdorf.de

Homepage: www(Punkt)schloss-wahlsdorf(Punkt)de

 

IHK Berlin

AG Charlottenburg

HRB 162626 B

Geschäftsführer: Dipl.-Betrw. Ernst-G. Ewald

Steuernummer DE 136728765

 

 

Inhaltlich verantwortlich u.A. gem.TDG und MDStV. ist der Geschäftsführer, Herr E.-G. Ewald

 

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Rechtliche Hinweise

 

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Den Link zur online-Streitbeilegung finden Sie  HIER

 

AGB Beherbergung, Zimmervermietung Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Einzel- und

Gruppenbuchungen, die keine Gruppenreisen / Kita- und Klassenfahrten u. dergl. sind (für diese siehe Teil 2)

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur

Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen

und Lieferungen im Schloss Wahlsdorf (Beherbergungsvertrag). Der Begriff „Beherbergungsvertrag“

umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als

Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Schloss Wahlsdorf in Textform,

wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Schloss Wahlsdorf

zustande. Schloss Wahlsdorf steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.

2. Vertragspartner sind Schloss Wahlsdorf und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,

haftet er Schloss Wahlsdorf gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern Schloss Wahlsdorf eine entsprechende

Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen Schloss Wahlsdorf verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem

gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf

Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der

Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die

Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Schloss Wahlsdorf beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Schloss Wahlsdorf ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Zahlung für den Aufenthalt in Schloss Wahlsdorf ist

spätestens bei der Abreise fällig

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Schloss Wahlsdorf zu

zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Schloss Wahlsdorf

an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Schloss Wahlsdorf kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen

Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Schloss Wahlsdorf oder der

Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder

für die sonstigen Leistungen des Schloss Wahlsdorf erhöht.

4. Rechnungen des Schloss Wahlsdorf ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Schloss Wahlsdorf kann die unverzügliche Zahlung fälliger

Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Schloss Wahlsdorf berechtigt,

die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,

an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Schloss

Wahlsdorf bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Schloss Wahlsdorf ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung,

Vollzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine

können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für

Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des

Vertragsumfanges, ist Schloss Wahlsdorf berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des

Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine

Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen

vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Schloss Wahlsdorf ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine

angemessene Vorauszahlung, Vollzahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5

für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht

bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

Forderung des Schloss Wahlsdorf aufrechnen oder verrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES SCHLOSS WAHLSDORF (NO SHOW)

1. Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Buchung telefonisch absagen. Die Absage

muss Schloss Wahlsdorf bis zum Vortage der geplanten Anreise, 18 Uhr, zugegangen sein.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Schloss Wahlsdorf in Textform geschlossenen Vertrag bedarf

der Zustimmung des Schloss Wahlsdorf in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis

aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch

nimmt.

2. Sofern zwischen Schloss Wahlsdorf und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom

Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne

Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Schloss Wahlsdorf auszulösen. Das Rücktrittsrecht

des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber

Schloss Wahlsdorf in Textform ausübt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat Schloss Wahlsdorf die Einnahmen

aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte

Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Schloss Wahlsdorf

pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten

Preises für das Frühstück, 70% für die Halbpension und 60% für Vollpension zu zahlen. Dem Kunden

steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe

entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES SCHLOSS WAHLSDORF

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei

vom Vertrag zurücktreten kann, ist Schloss Wahlsdorf in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern

vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Schloss Wahlsdorf auf sein Recht zum Rücktritt nicht

verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist

nicht geleistet, so ist Schloss Wahlsdorf ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist Schloss Wahlsdorf berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu

vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume

schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person

des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass

zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schloss Wahlsdorf in der Öffentlichkeit

gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Schloss Wahlsdorf

zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen

oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Schloss Wahlsdorf entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht

ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Schloss Wahlsdorf spätestens um 12:00 Uhr geräumt

zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für

dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in

Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht

begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Schloss Wahlsdorf kein oder ein wesentlich

niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Schloss Wahlsdorf ist ein Nichtraucher-Hotel. Für eine extra Reinigung von Nichtraucher-Räumen,

in denen Gäste geraucht haben, wird eine Rate von 120,- Euro berechnet.

VII. HAFTUNG DES SCHLOSS WAHLSDORF

1. Schloss Wahlsdorf haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf

Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Schloss Wahlsdorf die Pflichtverletzung zu vertreten

hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des

Schloss Wahlsdorf beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung

von vertragstypischen Pflichten des Schloss Wahlsdorf beruhen. Einer Pflichtverletzung des Schloss

Wahlsdorf steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen

oder Mängel an den Leistungen des Schloss Wahlsdorf auftreten, wird Schloss Wahlsdorf bei

Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist

verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen

Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet Schloss Wahlsdorf dem Kunden nicht.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Schloss Wahlsdorf, auch gegen Entgelt,

zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei

Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter

Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Schloss Wahlsdorf nicht, außer bei Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der

vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4. Weckaufträge werden vom Schloss Wahlsdorf mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post

und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schloss Wahlsdorf übernimmt die

Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den

Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer

1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen

durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Schloss Wahlsdorf.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Schloss Wahlsdorf. Sofern ein

Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen

Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Schloss

Wahlsdorf.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

IX. Teil (2) Besondere Bedingungen bei Gruppenreisen / Kita- und Klassenfahrten u. dergl.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Herberge Schloss Wahlsdorf

Schloss Wahlsdorf ist ein Familien- und Jugendgästehaus. Es unterscheidet sich in Preis und

Leistung nachhaltig von einem Hotel oder anderen ähnlichen Einrichtungen. Daher ist es unerlässlich,

dass alle Gäste insbesondere beim Beziehen der Betten, beim Decken und Abräumen der Tische und

des Buffets, bei der Vorreinigung der Zimmer und der Verkehrsflächen des Hauses sowie bei der

Mülltrennung bzw. Müllentsorgung mithelfen.

Leistungen: Schloss Wahlsdorf bietet seinen Gästen Varianten des Aufenthaltes an: Übernachtung

im Haus oder auf dem Campingplatz, Verpflegung in Form von Vollpension, Einzelmahlzeiten oder als

Selbstversorger. Darüber hinaus gehende Wünsche und Leistungen können auf Anfrage gesondert

vereinbart werden.

Übernachtung: Die Übernachtung erfolgt in der Regel in Mehrbettzimmern (3 bis 6 Betten). Kleinere

Zimmer stehen für die Gruppenleitung zur Verfügung. Zur Übernachtung in den Betten muss aus

hygienischen Gründen dreiteilige Bettwäsche benutzt werden (Laken, Bett-, Kopfkissenbezug). Die

Bettwäsche kann selbst mitgebracht oder zusätzlich gemietet werden. Sie ist nicht in der

Übernachtung enthalten. Bei Abreise muss die hauseigene benutzte Bettwäsche in die

bereitgestellten Container bzw. an den zuvor benannten Ort gebracht werden. Die Benutzung von

Schlafsäcken (auch Leinen-Schlafsäcken) ist nicht gestattet. Bei Benutzung der Betten ohne

geeignete Bettwäsche berechnen wir Reinigungskosten für Kopfkissen, Oberbett und

Matratzenbezug. Kinder unter drei Jahren werden kostenlos untergebracht, haben aber keinen

Anspruch auf ein eigenes Bett. Sie können z.B. in einem mitgebrachten Kinderbett untergebracht

werden. Auf Anfrage kann auch (gegen Gebühr) ein Kinderbett gestellt werden.

Mahlzeiten: Die Erstattung einzelner im Vorfeld gebuchter Mahlzeiten ist nicht möglich. Nach

rechtzeitiger Absprache können – z.B. bei Tagesausflügen – anstelle einer nicht eingenommenen

Mahlzeit Lunchpakete mitgenommen werden. Um unseren Personaleinsatz planen zu können, bitten

wir unsere Gäste die Mahlzeiten zwischen 8:00 und 9.00 Uhr (Frühstück), 12:00 und 13.00 Uhr

(Mittagessen) sowie 18:00 und 19:00 Uhr (Abendessen) einzunehmen. Änderungen der Essenszeiten

sind nur bei Ein-Gruppen-Belegungen des Hauses und nach Absprache mit der Haus- oder Küchenleitung

möglich. Bei Anreise nach 19:00 Uhr kann leider kein Abendessen mehr bereitgestellt werden.

Reinigung der Küche bei Abreise: Eine Benutzung der Selbestversorgerküche ist nur in

Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Leitung von Schloss Wahlsdorf möglich. Die

Küche ist nach Nutzung bei Abreise gereinigt zur übergeben. Dabei ist die Reinigung so

vorzunehmen, wie im Vorfeld mit der Leitung von Schloss Wahlsdorf vereinbart. Sollte die Küche nicht

in ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden – weil zum Beispiel die Spülmaschine nicht

ausgeräumt wurde –, behalten wir es uns vor, unsere zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung zu

stellen.

Seminarraum: Der Seminarraum des Schloss Wahlsdorf ist nicht automatisch Bestandteil des

Belegungsvertrages. Eine Ganztagsnutzung (Seminare, Tagungen, ...) des Seminarraums muss in

jedem Fall gesondert vereinbart werden. Ansonsten kann kein Anspruch auf dessen Nutzung erhoben

werden. Es besteht für Schulklassen, Vereine, Gruppen, … jedoch nach Absprache mit der Leitung

von Schloss Wahlsdorf, Belegung des Hauses und Verfügbarkeit die Möglichkeit, den Seminarraum

unentgeltlich für kürzere Zeiträume (bis zu ca. 2h) zu nutzen.

Reservierung, Buchung, Stornierung, Minderbelegung, Überbelegung: Wir berücksichtigen nur

vollständig ausgefüllte Gruppenanmeldungen. Der Aufenthalt gilt als verbindlich, wenn der

Buchungsvertrag bis zum im Anschreiben genannten Termin an uns zurückgesandt wird. Spätestens

am Anreisetag muss eine Teilnehmerliste dem zuständigen Mitarbeiter des Schloss Wahlsdorf

übergeben werden. Weicht die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer von der in der Reservierung

genannten geringfügig nach unten ab (höchstens 10%), so berechnet das Schloss Wahlsdorf dann

keine Ausfallkosten, wenn diese Abweichung unverzüglich bei Ankunft mitgeteilt wird. Eine

nachträgliche Reduzierung der Teilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Jegliche nicht geringfügige

Änderung der Personenzahl oder jegliche andere Änderung bedarf der Schriftform, ebenso wie jede

Vereinbarung von Sonderleistungen. Bei größeren Belegungszeiträumen oder bei Buchungen aus

dem Ausland behalten wir uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei Überschreitung

der angemeldeten Personenzahl kann keine Unterbringungsgarantie gegeben werden!

Schloss Wahlsdorf haftet nicht bei Belegungsausfällen durch höhere Gewalt wie z.B. Brand,

Sturmschäden usw. Bei Rücktritt von einem verbindlich vereinbarten Belegungsvertrag berechnen wir

grundsätzlich 25,00 Euro Storno-Verwaltungsgebühr. Für nicht mehr zu belegende Plätze und bei

einer nicht geringfügigen Minderbelegung berechnen wir zusätzlich anteilige Ausfallgebühren, wenn

zwischen der Absage bzw. Reduzierung und dem ersten Belegungstag weniger Tage liegen als:

- Bei Unterschreitung der angemeldeten Personenzahl um mehr als 10% sind die

Übernachtungskosten der fehlenden Teilnehmer zu bezahlen

- weniger als 14 Tage oder Nichterscheinen = 100% des vereinbarten Tagessatzes aus

Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen

- weniger als 30 Tage = 60% des vereinbarten Tagessatzes aus Übernachtungs- und

Verpflegungsleistungen

- weniger als 90 Tage = 40% des vereinbarten Tagessatzes aus Übernachtungs- und

Verpflegungsleistungen

Abreise, Schäden: Am Tag der Abreise muss die Gastgruppe alle benutzten Schlafräume (bis 09:30

Uhr) und Tagesräume (nach Vereinbarung) aufgeräumt und besenrein zurückgeben. Geschieht dies

nicht und muss das Personal des Schloss Wahlsdorf nacharbeiten, werden Material und

Arbeitsstunden nach Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 1 Std. = 40 Euro. Wurde in

einem Raum entgegen der Hausordnung geraucht, stellen wir die Reinigung der dort befindlichen

Textilien (Vorhänge, Bettzeug, Polster) in Rechnung, mindestens 120,00 €.

Abnahme: Wir sind bemüht, nach Absprache ab 09:30 Uhr gemeinsam mit der Gruppenleitung eine

Raumabnahme durchzuführen, um Beanstandungen vor Ort klären zu können. Bei früherer Abreise

oder Abreise ohne Abnahme werden gegebenenfalls entstandene Schäden nachträglich berechnet.

Der/die Gruppenleiter/in bzw. der Reiseveranstalter haftet für jegliche entstandene Schäden an

Inventar, Gebäude und Gelände, die durch Mitglieder der Gästegruppe verursacht worden sind. Für

Schäden, deren finanzieller Umfang nicht direkt ermittelt werden kann, wird ein Schadensprotokoll

erstellt, welches der Gruppenleiter durch seine Unterschrift anerkennt. Evtl. Schadensregulierung

innerhalb der Gruppe oder mit einem Versicherer ist nicht Sache des Schloss Wahlsdorf.

Gepäcktransport: Schloss Wahlsdorf kann seinen Gästen keinen Gepäcktransport zum Objekt

garantieren. Ein Transport kann nur auf Anfrage und je nach Mitarbeiter- und Fahrzeugverfügbarkeit

organisiert werden. Für Beschädigungen übernehmen wir nur die Haftung, falls der Schaden durch

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unseres Personals entstanden ist.

Programmangebote: Alle Angebote, die von Mitarbeitern des Schloss Wahlsdorf betreut werden,

verstehen sich immer als Hilfe zur Selbsthilfe. Bei all unseren Angeboten handelt es sich um freiwillige

Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Programmangebote von externen Veranstaltern

müssen direkt an den Veranstalter / Betreuer bezahlt werden, es sei denn, es ist ausdrücklich

vereinbart, dass Schloss Wahlsdorf die Abwicklung des Programms übernimmt.

Verstöße: Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen kann ein Gast des Schlosses Wahlsdorf verwiesen werden. Dabei behält

Schloss Wahlsdorf den Anspruch auf Bezahlung bereits gebuchter und nicht in Anspruch

genommener Leistungen. Mit Unterzeichnung des Buchungsvertrages werden unsere Allgemeinen

Geschäftsbedingungen und die Hausordnung als verbindliche Geschäftsgrundlage anerkannt.

 

Preisänderungen behält sich Schloss Wahlsdorf vor. Erfüllungsort ist Berlin.