Anschrift
Schloss Wahlsdorf
Wahlsdorf 35
15936 Dahme/Mark
(ehemals Schulstr. 2, 14913 Wahlsdorf)
Telefon: 03372 398 23 00 bzw. +49 3372 398 23 00
Fax: 03372 398 23 00 bzw. +49 3372 398 23 01
Betreiber
Schloss Wahlsdorf Betriebs GmbH
Moltkestr. 42
12203 Berlin
Telefon: 030 / 243 596 99 bzw. +49 30 24359699
Fax: 030 / 243 596 88 bzw. +49 30 24359688
Email: info(at)schloss-wahlsdorf.de
Homepage: www(Punkt)schloss-wahlsdorf(Punkt)de
IHK Berlin
AG Charlottenburg
HRB 162626 B
Geschäftsführer: Dipl.-Betrw. Ernst-G. Ewald
Steuernummer DE 136728765
Inhaltlich verantwortlich u.A. gem.TDG und MDStV. ist der Geschäftsführer, Herr E.-G. Ewald
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Rechtliche Hinweise
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AGB Beherbergung, Zimmervermietung Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Einzel- und
Gruppenbuchungen, die keine Gruppenreisen / Kita- und Klassenfahrten u. dergl. sind (für diese siehe Teil 2)
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen im Schloss Wahlsdorf (Beherbergungsvertrag). Der Begriff „Beherbergungsvertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Schloss Wahlsdorf in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Schloss Wahlsdorf
zustande. Schloss Wahlsdorf steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Vertragspartner sind Schloss Wahlsdorf und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er Schloss Wahlsdorf gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern Schloss Wahlsdorf eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen Schloss Wahlsdorf verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf
Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der
Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Schloss Wahlsdorf beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Schloss Wahlsdorf ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Zahlung für den Aufenthalt in Schloss Wahlsdorf ist
spätestens bei der Abreise fällig
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Schloss Wahlsdorf zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Schloss Wahlsdorf
an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Schloss Wahlsdorf kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Schloss Wahlsdorf oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder
für die sonstigen Leistungen des Schloss Wahlsdorf erhöht.
4. Rechnungen des Schloss Wahlsdorf ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Schloss Wahlsdorf kann die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Schloss Wahlsdorf berechtigt,
die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Schloss
Wahlsdorf bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Schloss Wahlsdorf ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung,
Vollzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist Schloss Wahlsdorf berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Schloss Wahlsdorf ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung, Vollzahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5
für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Schloss Wahlsdorf aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES SCHLOSS WAHLSDORF (NO SHOW)
1. Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Buchung telefonisch absagen. Die Absage
muss Schloss Wahlsdorf bis zum Vortage der geplanten Anreise, 18 Uhr, zugegangen sein.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Schloss Wahlsdorf in Textform geschlossenen Vertrag bedarf
der Zustimmung des Schloss Wahlsdorf in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
2. Sofern zwischen Schloss Wahlsdorf und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Schloss Wahlsdorf auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber
Schloss Wahlsdorf in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat Schloss Wahlsdorf die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Schloss Wahlsdorf
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten
Preises für das Frühstück, 70% für die Halbpension und 60% für Vollpension zu zahlen. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES SCHLOSS WAHLSDORF
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, ist Schloss Wahlsdorf in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Schloss Wahlsdorf auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist Schloss Wahlsdorf ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist Schloss Wahlsdorf berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume
schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person
des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schloss Wahlsdorf in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Schloss Wahlsdorf
zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen
oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Schloss Wahlsdorf entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Schloss Wahlsdorf spätestens um 12:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Schloss Wahlsdorf kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Schloss Wahlsdorf ist ein Nichtraucher-Hotel. Für eine extra Reinigung von Nichtraucher-Räumen,
in denen Gäste geraucht haben, wird eine Rate von 120,- Euro berechnet.
VII. HAFTUNG DES SCHLOSS WAHLSDORF
1. Schloss Wahlsdorf haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Schloss Wahlsdorf die Pflichtverletzung zu vertreten
hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Schloss Wahlsdorf beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Schloss Wahlsdorf beruhen. Einer Pflichtverletzung des Schloss
Wahlsdorf steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Schloss Wahlsdorf auftreten, wird Schloss Wahlsdorf bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Schloss Wahlsdorf dem Kunden nicht.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Schloss Wahlsdorf, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Schloss Wahlsdorf nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der
vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Schloss Wahlsdorf mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post
und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schloss Wahlsdorf übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer
1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Schloss Wahlsdorf.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Schloss Wahlsdorf. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Schloss
Wahlsdorf.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
IX. Teil (2) Besondere Bedingungen bei Gruppenreisen / Kita- und Klassenfahrten u. dergl.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Herberge Schloss Wahlsdorf
Schloss Wahlsdorf ist ein Familien- und Jugendgästehaus. Es unterscheidet sich in Preis und
Leistung nachhaltig von einem Hotel oder anderen ähnlichen Einrichtungen. Daher ist es unerlässlich,
dass alle Gäste insbesondere beim Beziehen der Betten, beim Decken und Abräumen der Tische und
des Buffets, bei der Vorreinigung der Zimmer und der Verkehrsflächen des Hauses sowie bei der
Mülltrennung bzw. Müllentsorgung mithelfen.
Leistungen: Schloss Wahlsdorf bietet seinen Gästen Varianten des Aufenthaltes an: Übernachtung
im Haus oder auf dem Campingplatz, Verpflegung in Form von Vollpension, Einzelmahlzeiten oder als
Selbstversorger. Darüber hinaus gehende Wünsche und Leistungen können auf Anfrage gesondert
vereinbart werden.
Übernachtung: Die Übernachtung erfolgt in der Regel in Mehrbettzimmern (3 bis 6 Betten). Kleinere
Zimmer stehen für die Gruppenleitung zur Verfügung. Zur Übernachtung in den Betten muss aus
hygienischen Gründen dreiteilige Bettwäsche benutzt werden (Laken, Bett-, Kopfkissenbezug). Die
Bettwäsche kann selbst mitgebracht oder zusätzlich gemietet werden. Sie ist nicht in der
Übernachtung enthalten. Bei Abreise muss die hauseigene benutzte Bettwäsche in die
bereitgestellten Container bzw. an den zuvor benannten Ort gebracht werden. Die Benutzung von
Schlafsäcken (auch Leinen-Schlafsäcken) ist nicht gestattet. Bei Benutzung der Betten ohne
geeignete Bettwäsche berechnen wir Reinigungskosten für Kopfkissen, Oberbett und
Matratzenbezug. Kinder unter drei Jahren werden kostenlos untergebracht, haben aber keinen
Anspruch auf ein eigenes Bett. Sie können z.B. in einem mitgebrachten Kinderbett untergebracht
werden. Auf Anfrage kann auch (gegen Gebühr) ein Kinderbett gestellt werden.
Mahlzeiten: Die Erstattung einzelner im Vorfeld gebuchter Mahlzeiten ist nicht möglich. Nach
rechtzeitiger Absprache können – z.B. bei Tagesausflügen – anstelle einer nicht eingenommenen
Mahlzeit Lunchpakete mitgenommen werden. Um unseren Personaleinsatz planen zu können, bitten
wir unsere Gäste die Mahlzeiten zwischen 8:00 und 9.00 Uhr (Frühstück), 12:00 und 13.00 Uhr
(Mittagessen) sowie 18:00 und 19:00 Uhr (Abendessen) einzunehmen. Änderungen der Essenszeiten
sind nur bei Ein-Gruppen-Belegungen des Hauses und nach Absprache mit der Haus- oder Küchenleitung
möglich. Bei Anreise nach 19:00 Uhr kann leider kein Abendessen mehr bereitgestellt werden.
Reinigung der Küche bei Abreise: Eine Benutzung der Selbestversorgerküche ist nur in
Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache mit der Leitung von Schloss Wahlsdorf möglich. Die
Küche ist nach Nutzung bei Abreise gereinigt zur übergeben. Dabei ist die Reinigung so
vorzunehmen, wie im Vorfeld mit der Leitung von Schloss Wahlsdorf vereinbart. Sollte die Küche nicht
in ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden – weil zum Beispiel die Spülmaschine nicht
ausgeräumt wurde –, behalten wir es uns vor, unsere zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung zu
stellen.
Seminarraum: Der Seminarraum des Schloss Wahlsdorf ist nicht automatisch Bestandteil des
Belegungsvertrages. Eine Ganztagsnutzung (Seminare, Tagungen, ...) des Seminarraums muss in
jedem Fall gesondert vereinbart werden. Ansonsten kann kein Anspruch auf dessen Nutzung erhoben
werden. Es besteht für Schulklassen, Vereine, Gruppen, … jedoch nach Absprache mit der Leitung
von Schloss Wahlsdorf, Belegung des Hauses und Verfügbarkeit die Möglichkeit, den Seminarraum
unentgeltlich für kürzere Zeiträume (bis zu ca. 2h) zu nutzen.
Reservierung, Buchung, Stornierung, Minderbelegung, Überbelegung: Wir berücksichtigen nur
vollständig ausgefüllte Gruppenanmeldungen. Der Aufenthalt gilt als verbindlich, wenn der
Buchungsvertrag bis zum im Anschreiben genannten Termin an uns zurückgesandt wird. Spätestens
am Anreisetag muss eine Teilnehmerliste dem zuständigen Mitarbeiter des Schloss Wahlsdorf
übergeben werden. Weicht die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer von der in der Reservierung
genannten geringfügig nach unten ab (höchstens 10%), so berechnet das Schloss Wahlsdorf dann
keine Ausfallkosten, wenn diese Abweichung unverzüglich bei Ankunft mitgeteilt wird. Eine
nachträgliche Reduzierung der Teilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Jegliche nicht geringfügige
Änderung der Personenzahl oder jegliche andere Änderung bedarf der Schriftform, ebenso wie jede
Vereinbarung von Sonderleistungen. Bei größeren Belegungszeiträumen oder bei Buchungen aus
dem Ausland behalten wir uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei Überschreitung
der angemeldeten Personenzahl kann keine Unterbringungsgarantie gegeben werden!
Schloss Wahlsdorf haftet nicht bei Belegungsausfällen durch höhere Gewalt wie z.B. Brand,
Sturmschäden usw. Bei Rücktritt von einem verbindlich vereinbarten Belegungsvertrag berechnen wir
grundsätzlich 25,00 Euro Storno-Verwaltungsgebühr. Für nicht mehr zu belegende Plätze und bei
einer nicht geringfügigen Minderbelegung berechnen wir zusätzlich anteilige Ausfallgebühren, wenn
zwischen der Absage bzw. Reduzierung und dem ersten Belegungstag weniger Tage liegen als:
- Bei Unterschreitung der angemeldeten Personenzahl um mehr als 10% sind die
Übernachtungskosten der fehlenden Teilnehmer zu bezahlen
- weniger als 14 Tage oder Nichterscheinen = 100% des vereinbarten Tagessatzes aus
Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen
- weniger als 30 Tage = 60% des vereinbarten Tagessatzes aus Übernachtungs- und
Verpflegungsleistungen
- weniger als 90 Tage = 40% des vereinbarten Tagessatzes aus Übernachtungs- und
Verpflegungsleistungen
Abreise, Schäden: Am Tag der Abreise muss die Gastgruppe alle benutzten Schlafräume (bis 09:30
Uhr) und Tagesräume (nach Vereinbarung) aufgeräumt und besenrein zurückgeben. Geschieht dies
nicht und muss das Personal des Schloss Wahlsdorf nacharbeiten, werden Material und
Arbeitsstunden nach Aufwand in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 1 Std. = 40 Euro. Wurde in
einem Raum entgegen der Hausordnung geraucht, stellen wir die Reinigung der dort befindlichen
Textilien (Vorhänge, Bettzeug, Polster) in Rechnung, mindestens 120,00 €.
Abnahme: Wir sind bemüht, nach Absprache ab 09:30 Uhr gemeinsam mit der Gruppenleitung eine
Raumabnahme durchzuführen, um Beanstandungen vor Ort klären zu können. Bei früherer Abreise
oder Abreise ohne Abnahme werden gegebenenfalls entstandene Schäden nachträglich berechnet.
Der/die Gruppenleiter/in bzw. der Reiseveranstalter haftet für jegliche entstandene Schäden an
Inventar, Gebäude und Gelände, die durch Mitglieder der Gästegruppe verursacht worden sind. Für
Schäden, deren finanzieller Umfang nicht direkt ermittelt werden kann, wird ein Schadensprotokoll
erstellt, welches der Gruppenleiter durch seine Unterschrift anerkennt. Evtl. Schadensregulierung
innerhalb der Gruppe oder mit einem Versicherer ist nicht Sache des Schloss Wahlsdorf.
Gepäcktransport: Schloss Wahlsdorf kann seinen Gästen keinen Gepäcktransport zum Objekt
garantieren. Ein Transport kann nur auf Anfrage und je nach Mitarbeiter- und Fahrzeugverfügbarkeit
organisiert werden. Für Beschädigungen übernehmen wir nur die Haftung, falls der Schaden durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unseres Personals entstanden ist.
Programmangebote: Alle Angebote, die von Mitarbeitern des Schloss Wahlsdorf betreut werden,
verstehen sich immer als Hilfe zur Selbsthilfe. Bei all unseren Angeboten handelt es sich um freiwillige
Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Programmangebote von externen Veranstaltern
müssen direkt an den Veranstalter / Betreuer bezahlt werden, es sei denn, es ist ausdrücklich
vereinbart, dass Schloss Wahlsdorf die Abwicklung des Programms übernimmt.
Verstöße: Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen kann ein Gast des Schlosses Wahlsdorf verwiesen werden. Dabei behält
Schloss Wahlsdorf den Anspruch auf Bezahlung bereits gebuchter und nicht in Anspruch
genommener Leistungen. Mit Unterzeichnung des Buchungsvertrages werden unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die Hausordnung als verbindliche Geschäftsgrundlage anerkannt.
Preisänderungen behält sich Schloss Wahlsdorf vor. Erfüllungsort ist Berlin.